Überprüfen Sie Ihr Testament
Frage 1 von 12
Fähigkeit, ein Testament zu errichten
Ein wirksames Testament setzt voraus, dass zwei persönliche Mindestvoraussetzungen erfüllt sind:
Die erste Voraussetzung ist eine entsprechende geistige Verfassung („Testierfähigkeit“). Diese setzt ein Mindestalter voraus (18 Jahre bei handschriftlichen Testamenten, 16 Jahre bei notariellen Testamenten). Ein Erwachsener kann die Testierfähigkeit später wieder verlieren, wenn er geistig erkrankt und die Bedeutung seiner Erklärungen nicht mehr absehen kann (z. B. bei fortgeschrittener Demenz).
Die zweite Voraussetzung ist die „Testierfreiheit“: Wer sich bereits rechtlich gebunden hat, ist evtl. nicht mehr berechtigt, seine letztwilligen Verfügungen zu ändern. Eine solche Bindung kann entstehen durch einen vorhergehenden Erbvertrag oder durch ein gemeinschaftliches Testament mit dem Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner, wenn darin bestimmte bindende letztwillige Verfügungen enthalten sind (dies wäre im Einzelfall zu prüfen). In solchen Fällen können nachfolgende Testamente unwirksam sein.
Beides – Testierfähigkeit und Testierfreiheit – ist zu prüfen, wenn Zweifel hieran bestehen.
Haben Sie Ihr Testament errichtet, als Sie testierfähig waren und bzgl. der Inhalte nicht an vorhergehende letztwillige Verfügung gebunden waren?