Das Testament

Es gibt kein Rechtsgebiet, welches uns mehr Gestaltungsmöglichkeiten gibt, als das Erbrecht. Es gibt auch kein Rechtsgebiet, in dem wir mit so einfachen Regelungen alles ändern und selber bestimmen können, wie im Erbrecht. Und es gibt kaum ein anderes Land auf der Welt, welches seinen Bürgern mehr Freiheiten bei der Verteilung des Vermögens einräumt, als Deutschland.

Einige Beispiele:

Mit einer letztwilligen Verfügung können wir vollkommen frei bestimmen, wer später in unsere Rechte und Pflichten eintreten soll. Dies ist nicht selbstverständlich: In einigen anderen Ländern können die Erben nicht frei ausgesucht werden. Das deutsche Erbrecht erlaubt uns, frei auszuwählen, wer unser Erbe werden soll. (...)

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Wir können mit einem Testament oder Erbvertrag auch einzelne Gegenstände verteilen.
Einige Beispiele: Das Eigenheim für den Ehegatten, die Uhr für den Sohn, den Schmuck für die Tochter, Geldbeträge für die Enkel oder gemeinnützige Zwecke. Hiermit können wir einzelnen Verwandten und Bekannten Freude machen und die Verteilung wichtiger Familienstücke oder großer Vermögenswerte selbst bestimmen.

Wir können die vielen Vorteile einer Testamentsvollstreckung nutzen:
Um Streit unter den Erben zu vermeiden, kann die Auseinandersetzung des Nachlasses einem Testamentsvollstrecker zugewiesen werden. Um Minderjährige oder geschäftsunerfahrene Erben zu schützen, kann ein Testamentsvollstrecker auch langjährig deren Erwerb verwalten. Das deutsche Recht lässt uns bei der Ausgestaltung der Testamentsvollstreckung sehr viel Spielraum, so dass die Aufgaben und der Zeitraum einer Testamentsvollstreckung nach unseren Wünschen individuell geregelt werden können.

Wer minderjährige Kinder hat, kann in einem Testament oder in einem Erbvertrag anordnen, wer Vormund werden soll, wenn das Kind verwaist. Anstatt diese Entscheidung den Gerichten zu überlassen, können wir selber aussuchen, wer als Vormund die Erziehung und Begleitung unserer Kinder übernimmt. Bereits ein einziger Satz im Testament kann dies regeln.

Über die Verteilung des Vermögens hinaus können wir Regeln für die Zukunft aufstellen: Wir können den Bedachten Auflagen machen oder eine Nacherbschaft anordnen. Manchmal ist dies hilfreich, um dafür zu sorgen, dass Vermögen in der eigenen Familie verbleibt. Insbesondere bei Unternehmensvermögen, großen Privatvermögen, nach Scheidungen, bei behinderten oder bedürftigen Kindern oder in Patchworkfamilien kann über den ersten Erbfall hinaus gedacht und die Familie auch bei allen denkbaren zukünftigen Lebensverläufen geschützt werden.

Eine letztwillige Verfügung mit den vorgenannten Inhalten kann auf viele Arten getroffen werden: Als Einzeltestament, als gemeinschaftliches Testament von Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnern oder in Form eines Erbvertrags. Während der Erbvertrag stets notariell zu schließen ist, können Testamente auch handschriftlich errichtet werden, indem sie eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Viele sparen sich die Notarkosten und schreiben ihre Testamente eigenhändig.

Auch die Verwahrung von letztwilligen Verfügungen ist in Deutschland sehr praktisch geregelt: Jeder kann seine letztwillige Verfügung zu einem Amtsgericht seiner Wahl bringen und dort sicher hinterlegen. Die Gebühr beträgt im Jahr 2020 einmalig 75 Euro, hinzu kommt die Erfassung im Zentralregister der Bundesnotarkammer in Berlin mit noch geringeren Gebühren. Diese Kosten dürften meist in einem sehr guten Verhältnis zu der dadurch erreichten Sicherheit stehen. Das amtliche Meldewesen gewährleistet überdies, dass nach einem Erbfall jedes Testament aufgefunden und veröffentlicht wird. Ein Verlust, wie er oft bei privater Verwahrung eintritt, kann so leicht vermieden werden.

Wozu das Ganze? Die vielen Gestaltungsmöglichkeiten können wir z.B. nutzen, um

  • unser Vermögen gerecht zu verteilen
  • den Partner und die Abkömmlinge finanziell abzusichern
  • Streit unter den Nachfolgern zu vermeiden
  • Steuern zu sparen
  • langjährige Pflichtteilsstreitigkeiten zu vermeiden
  • Rechtssicherheit zu schaffen
  • unseren letzten Willen zur Verteilung unseres Vermögens umzusetzen

Wir können alles, was uns für die Zukunft wichtig ist, über unsere Zeit hinaus regeln.
Wir müssen es nur tun.

Auf dieser Webseite bieten wir vorläufige Regelungen an, insbes. für eine schnelle Umsetzung in der Corona-Pandemie. Damit können die wichtigsten Aspekte geregelt werden. Hierbei werden nicht alle oben genannten Aspekte umgesetzt, dafür wäre eine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt oder Notar und eine viel längere, komplexere und teurere Regelung erforderlich. Für einen vorläufigen Schutz und Ihre wichtigsten Anliegen ist eine Kurzregelung jedoch sinnvoll und vorteilhaft, die Sie über folgenden Link erreichen können: